Seinen großen Landbesitz teilte das Kloster Lorsch in einzelne Gemarkungen auf, die an Vasallen aus adeligem Haus zu Lehen gegeben wurden. Im elften Jahrhundert vergab der Fürstabt von Lorsch zwölf solcher Fahnenlehen, deren Vögte sich befestigte Wohnsitze auf sicher gelegenen Bergrücken erbauten.
Als Burgvögte eingesetzt, hatten diese die Klostergüter zu verwalten, für die Abgaben zu sorgen, und sie mussten für die fürstliche Abtei auch die Dienstmannen zum Reichsdienst stellen. Einzig die Starkenburg und das Castrum Winenheim dienten dem Eigenschutz des Reichsklosters Lorsch und waren mit Dienstmannen und Söldnern besetzt, die oftmals wechselten, damit seitens der Bediensteten ja keine Wünsche aufkamen, sich am Klosterbesitz schadlos zu halten.
|